Kirchliche und diakonische Mitarbeitende haben die Möglichkeit, zur Beilegung von Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis eine beim Landeskirchenamt eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Das ist der Fall, wenn der Dienstgeber eine Entscheidung getroffen hat, durch die sich der Mitarbeiter in seinem Recht verletzt sieht oder eine Entscheidung unterlassen hat, bei der der oder die Mitarbeitende meint, ein Recht zu haben. Näheres dazu in der Nr. 985 der Kirchlichen Rechtssammlung.
Die Schlichtungsstelle kann einem Arbeitsgerichtsprozess vorgeschaltet werden. Die Beisitzer des vkm-Bayern sind in ihr Amt berufen.
Für die Diakonie:
![Gerda Keilwerth, Vorstandsmitglied des vkm-Bayern](https://www.vkm-bayern.de/wp-content/uploads/2021/10/ARK-Bayern-2021-2025-Keilwerth-web.jpg)
Gerda Keilwerth
Vorsitzende
![](https://www.vkm-bayern.de/wp-content/uploads/2021/10/ARK-Bayern-2021-2025-Pauli-web.jpg)
Arthur Pauli
1. Stellvertreter
![](https://www.vkm-bayern.de/wp-content/uploads/2024/01/AdobeStock©Klepsidra_HP.png)
Hans Gundel
2. Stellvertreter
Für die Verfasste Kirche:
![Imgard Hahn, Vorstandsmitglied des vkm-Bayern](https://www.vkm-bayern.de/wp-content/uploads/2021/10/ARK-Bayern-2021-2025-Hahn-web.jpg)
Irmgard Hahn
Vorsitzende
![](https://www.vkm-bayern.de/wp-content/uploads/2021/11/Alternative-2_1.jpg)
Patrik Demke
1. Stellvertreter
![](https://www.vkm-bayern.de/wp-content/uploads/2024/01/AdobeStock©Klepsidra_HP.png)
Harald Ruppenthal
2. Stellvertreter