„Der Dritte Weg in Bayern hat sich bewährt!“ Landesbischof und Diakoniepräsident als Gäste bei der Arbeitsrechtlichen Kommission Bayern

Nürnberg, 18. Dezember 2012. Die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern (ARK Bayern) hat den evangelischen Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm und Diakoniepräsident Michael Bammessel zu einer ordentlichen Sitzung eingeladen. Dort wurden grundsätzliche und aktuelle Fragen des kirchlichen Arbeitsrechts erörtert. Bei dem Treffen in Nürnberg herrschte Einigkeit darüber, „dass die Setzung des Arbeitsrechts eine Frage der kirchlichen Ordnung ist“.

Für Bedford-Strohm hat sich der auf der Basis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland eingeschlagene „Dritte Weg“ des kirchlichen Arbeitsrechts durch paritätisch besetzte Kommissionen in Bayern in den vergangenen Jahrzehnten „bewährt“. „Der aktuelle Konflikt zwischen Kirchen und Gewerkschaften hat seine Ursache in der mangelhaften Refinanzierung sozialer Arbeit“, sagte Bedford- Strohm. Der gesellschaftliche Streit dürfe sich nicht um den Weg der Arbeitsrechtssetzung drehen, sondern müsse die Lösung genau dieses Finanzierungsproblems ins Zentrum rücken. Alle Beteiligten sollten dabei „an einem Strang ziehen“. Nur mit deutlich verbesserten Rahmenbedingungen diakonischer Arbeit durch Gesetzgeber und Sozialversicherungen könne man auch in Zukunft ausreichend Mitarbeitende gewinnen.

Diakoniepräsident Michael Bammessel ergänzte, dass alle Anforderungen nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Bayern schon bisher erfüllt gewesen seien. Die verbindliche Schlichtung, die für den Fall vorgesehen ist, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit für notwendige Beschlüsse nicht erreicht werden kann, musste in Bayern bisher noch in keinem einzigen Fall in Anspruch genommen werden. Auch eine Beteiligung der Gewerkschaften sei im Arbeitsrechtsregelungsgesetz der Bayerischen Landeskirche festgeschrieben. Einladungen bei der Neukonstituierung der ARK seien in der Vergangenheit regelmäßig ergangen, angenommen wurden sie jedoch nicht. „Es hängt jetzt an ver.di, sich auch aktiv in der Arbeitsrechtlichen Kommission zu beteiligen“, erneuerte Bammessel die Einladung der Diakonie an die Gewerkschaft.

Der Vorsitzende der Bayerischen ARK, Günter Popp aus Rummelsberg, bestätigte, dass auch die Dienstnehmerseite mit dem „Dritten Weg“ zufrieden sei: „Die Arbeitsrechtliche Kommission in Bayern funktioniert, das Leitbild der Dienstgemeinschaft trägt.“ Es gebe zwar „harte, aber stets zielgerichtete Auseinandersetzungen, bei der wir immer eine gemeinsame Lösungen gefunden haben“.

Die ARK Bayern besteht aus insgesamt 16 Mitgliedern. Jeweils vier entsenden die Dienstnehmervertreter sowohl aus Kirche als auch Diakonie (sieben vom Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine/n vom DAViB (Diakonischer Arbeitnehmerverband in Bayern)). Die Dienstgeberseite entsendet ebenso viele Vertreter. Rechtlich wirksame Beschlüsse müssen mit mindestens zwei Dritteln der Stimmen (mindestens 11 von 16) gefasst werden. Weitere Informationen unter www.ark-bayern.de

Teilen:

Weitere Meldungen

Ansprechpartnerin für die Medien

Heike Jermann

Öffentlichkeitsarbeit

Immer auf dem Laufenden bleiben?
Ein Fall für die vkm-Informationen!

Tragen Sie sich ein, um regelmäßig das Neueste in Sachen Tarif und Arbeitsrecht in Kirche und Diakonie in Ihren Posteingang zu bekommen.

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner